Unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allen
zwischen "RAINER ARNOLD - Autopflege mit
System" (im folgenden Anbieter genannt) und
den Kunden abgeschlossenen Verträgen liegen
folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen
zugrunde:
§1
Geltungsbereich der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
(1) Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber
abgeschlossenen Verträge und für alle
Geschäftsbereiche (Fahrzeugaufbereitung,
Beulenentfernung, Tönungsfolienmontage, etc.).
(2)
Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten
Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.
Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder
mehrere Teile der Geschäftsbedingungen
betreffen, nehmen keinen Einfluß auf die
Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
(3)
Änderungen sind vorbehalten, müssen aber
bereits einen Monat vor dem Wirksamwerden
angekündigt werden.
(4) Bei
Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Klauseln
bzw. Absätze, bleiben die restlichen Klauseln
und Absätze dieser AGB weiterhin wirksam.
§2
Terminvereinbarungen
(1)
Terminvereinbarungen sind gleichzeitig
Auftragserteilungen und werden im rechtlichen
Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig
davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn
der Fahrzeugaufbereitung/-reinigung eine
schriftliche Auftragsbestätigung zu
unterzeichnen.
(2)
Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in
gegenseitigem Einverständnis beider
Geschäftsparteien getroffen. Eilaufträge
müssen vom Kunden als solche deklariert werden.
Dieser Service ist allerdings unverbindlich und
richtet sich nach der Auftragslage des Anbieters.
§3
Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
(1)
Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit
bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht
mindestens zwei Werktage vor dem Erstellungsdatum
dieser Termin von einer Seite der
Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
(2) Wenn kein
erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines
Termins vorliegt, kann und der Anbieter eine
Unkostenpauschale von 50% des ausgemachten
Preises, mindestens aber Euro 20,00 vom Kunden
geltend machen.
§4
Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen
(1) Die
Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu
akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung
angegeben sind.
(2)
Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher
Vereinbarung möglich, müssen jedoch auf der
Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden,
da sie sonst nicht wirksam werden.
(3)
Schriftliche Zahlungsvereinbarungen gelten
jeweils für sechs Monate. Nach Ablauf dieser
sechs Monate verlängert sich eine
Zahlungsvereinbarung automatisch um weitere sechs
Monate, wenn sie nicht einen Monat zum Ende der
Laufzeit aufgekündigt werden.
§5
Reklamationen
(1) Die
erbrachten Leistungen des Anbieters werden
zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des
Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können nur
direkt nach erbrachter Arbeit geltend gemacht
werden. Bei berechtigten Reklamationen bezüglich
der erbrachten Leistung hat der Anbieter das
ausdrückliche Recht zur Nachbesserung.
(2) Derartige
Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und
unverzüglich im Beisein des Anbieters
schriftlich niederzulegen.
(3) Bei
Reklamationen, die sich auf Schäden am Fahrzeug
beziehen, die durch den Anbieter verursacht
worden sein könnten, ist unverzüglich eine
fotografische Dokumentation des beschädigten
Fahrzeugteiles durchzuführen, da die Reklamation
ansonsten nicht anerkannt werden kann.
§6
Haftung und Garantie
(1)
Schadensersatzansprüche seitens des
Auftraggebers können nur geltend gemacht werden,
wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet
werden kann.
(2) Bei
Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht
werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken
haben, wie z. B. durch Steinschlag,
Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken,
Kratzern etc., können keine
Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und
dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
(3) Bei stark
verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken und
Blessuren aufweisen, können leicht agressive
Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu
Farbverblassungen und Abweichungen führen.
Hiervon muß der Kunde vor Unterzeichnung der
Auftragsbestätigung informiert werden. Wünscht
der Auftraggeber dennoch die Durchführung dieser
Arbeiten, so schließt er durch seine
Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche
diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters
aus.
(4) Die
Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor
der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden
Fahrzeug vorhanden waren (z.B.
Karosserieschäden, Kratzer und Beulen,
schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses
und schadhaftes Interrieur oder Zubehör, welches
im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch
angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten
am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht
übernommen.
(5) Motor-
und Motorenraumwäsche werden nur an
Kraftfahrzeugen mit einwandfreier
Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen
übernimmt der Anbieter keine Haftung. Mit der
Auftragserstellung zur Motor- und
Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die
einwandfreie Elektroabdichtung im Motorraum an
seines Fahrzeugs.
(6) Bei
empfindlichen Elektrobauteilen (z. B.
Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Kunde
verpflichtet, diese im Vorfeld der
auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem
Aufbereiter zu melden bzw. anzuzeigen und auf
einen schriftlichen Vermerk zu bestehen, da sonst
keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht
werden können.
§7
Formalitäten und schriftliche Absicherung
(1) Bevor die
Arbeit am Fahrzeug des Kunden aufgenommen werden
kann, sind die Auftragsformulare vom Kunden zu
unterzeichnen. Zu diesen Formularen zählen die
Auftragsbestätigung und eventuell (je nach
Einzelfall) die Beschreibung der bereits am
Fahrzeug vorhandenen Schäden. Diese dienen der
rechtlichen Absicherung des Anbieters und dessen
Mitarbeitern, sowie ihrer Kundschaft.
(2) Sollte
der Auftraggeber nach Abschluß des Auftrages
Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter
geltend machen, die sich auf bereits vor der
Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden
beziehen, so behält sich der Anbieter rechtliche
Schritte gegen den Auftraggeber vor.
(3) Mit der
Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der
Kunde ihre Richtigkeit und akzeptiert diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. die
auf der Auftragsbestätigung vermerkten
außerordentlichen Vereinbarungen.
§8 Preise
/ Pauschalpreise
(1) Die
Preise sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand
des Fahrzeugs vor Beginn der Reinigung. Die
angegebenen Preise richten sich deshalb nach
Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
(2)
Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie
den Webseiten Anbieters sind unverbindlich und
dienen lediglich zur Orientierung. Der
tatsächliche Preis kann deshalb je nach
Fahrzeugzustand stark von den
Orientierungspreisen abweichen.
(3) Bei
extremen Verschmutzungen wie z.B. Tierhaare,
Fäkalien, Farben, etc., die einer spezielle
Behandlung erfordern, kann ein Aufpreis geltend
gemacht werden, unabhängig von Pauschalpreisen
oder eventuellen Angeboten. Allerdings muß
dieser Aufpreis vor der rechtsverbindlichen
Erteilung des Auftrages mit dem Kunden besprochen
und auf dem Auftragsformular schriftlich
festgehalten werden, bzw. bei Pauschalpreisen mit
dem Vertragspartner besprochen und gesondert
vereinbart werden. Sollten diese Verschmutzungen
erst während der Arbeiten entdeckt werden und
mit dem Kunden vorab keine Vereinbarungen
bezüglich dieses Problems getroffen worden sein,
so hat der Anbieter den Kunden unverzüglich zu
informieren und dessen Genehmigung zur
aufpreisbehafteten Beseitigung einzuholen.
(4) Die
endgültigen Preise der zu erbringenden
Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der
Arbeiten festgelegt und auf der
Auftragsbestätigung vermerkt.
(5)
Pauschalpreisvereinbarungen können ohne Angabe
von Gründen von einer der beiden Parteien mit
einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende
der regulären Laufzeit aufgekündigt werden.
(6)
Pauschalpreisvereinbarungen (z.B. bei
längerfristigen Fahrzeugaufbereitungsverträgen)
gelten in der Regel 6 Monate. Nach Ablauf dieser
sechs Monate verlängern sie sich automatisch
für weitere sechs Monate, wenn eine
Vertragspartei nicht innerhalb der
Kündigungsfrist den Vertrag kündigt.
(7) Der Kunde
akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift
auf der Auftragbestätigung bzw. der
Pauschalpreisvereinbarung.
§9
Sonstiges
(1)
Erfüllungsort ist, falls nicht gesondert
vereinbart, Lichtenfels/Bayern.
(2)
Gerichtsstand ist Lichtenfels.
(3) Für alle
zwischen dem Anbieter und dem Kunden
abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.
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